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Aktuelles

Gespräch Innenministerium

Am 20.09.2022 fand ein Gespräch zwischen Herrn Landgraf/LSG und Herrn Gliwitzky vom Innenministerium statt. 

Der Betroffenenbeirat Bayern konnte an diesem Gespräch teilnehmen. Inhalte waren unter anderem: Stand der Spielersperre OASIS, Verlustlimit Sportwetten und andere Themen.


1. Spielersperren
Die Spielersperren laufen noch nicht rund. Viele gesperrte Spieler können trotz Sperre spielen. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist der hohen Zahl an Anträgen momentan personell nicht gewachsen. Die Spielhallten haben sich zu 70% OASIS angeschlossen, 20% der Spielhallen haben einen Antrag auf Aufnahme bei OASIS gestellt.

2 Gaststätten
Die Gaststätten mit Geldspielautomaten haben sich vermutlich überwiegend noch nicht an OASIS angeschlossen, möglicherweise ist dies der Unkenntnis der Gaststättenbetreiber geschuldet. Hier soll der Dachverband DEHOGA aufklären. Dem Innenministerium ist die Zahl der Gaststätten, welche mit Geldspielautomaten ausgerüstet sind, nicht bekannt, da Gaststätten dem Gewerberecht unterliegen. Das Innenministerium wird versuchen, zu diesem Punkt Informationen zu erhalten. Erfahrungsgemäß gibt es in Gaststätten illegales Glücksspiel, z.B. Fungames. Die Gaststätten sollen von den zuständigen Behörden z. B. KVR verstärkt überprüft werden. Bei wiederholtem Verstoß droht den Gaststätten Lizenzentzug. Verstöße sollten den Behörden gemeldet werden, am besten lokal bei KVR, Ordnungsamt, Landratsamt. Hinweise können anonym gegeben werden.


3 Kontrolle Sperre durch Betreiber
Spielhallen müssen einen OASIS-Abgleich bei ihren Kunden vornehmen. Hier genügt das Einscannen des Personalausweises nicht, da so Missbrauch möglich ist. Auch Gastwirte müssen die Spieler kontrollieren, ob diese gesperrt sind.


4. Verlustlimit
Die Glücksspielbehörde (GGL) in Sachsen-Anhalt führt die Limitdatei LUGAS Für Glücksspielanbieter gibt es nur eine Erlaubnis, wenn sie sich dieser Limitdatei anschließen. Das von Betreibern angestrebte Limit von 100.000 € ist vom Tisch.
Die Limits von 10.000 € und 30.000 €, Bonität vorausgesetzt, wird bestehen bleiben. Das allgemeine Limit von 1000 € im Monat wird bestehen bleiben und auch nicht erhöht werden. Der statistische Verlust pro Monat beträgt pro Spieler 787 €.


5. Sonstiges
• Die Regulierung der Sportwettenwerbung soll neu angepasst werden. Die Ergebnisse werden in der GGL veröffentlicht.
• Herr Landgraf trug den Wunsch vor, dass sich die Länder der Beschwerdeplattform der GGL anschließen können.
• Ebenso sollte die Vergabe von Studien, z.B. zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags allgemein ausgeschrieben werden sollten.


Wir bedanken uns bei Herrn Gliwitzky und Herrn Landgraf, dass ein Vertreter des Betroffenenbeirats Bayern an diesem interessanten Gespräch teilnehmen durfte.